Waagen Eichungen
Waagen Eichung Privatisiert
Das Eichamt hat sich seit Juli 2005 aus dem Bereich Waagen - Nacheichung zurückgezogen und sich rein auf Controlling und Eichpolizeiliche Revisionen beschränkt. Bislang wurden Waagen in 2 Jahres - Intervallen durch das Eichamt regelmäßig Vorort bzw. in den Eichämtern geeicht. Diese Tätigkeit wird in Zukunft ausschließlich durch Akkreditierte Eichstellen durchgeführt
Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Bautechnischen Versucht- und Forschungsanstalt - Österreichischer Eichdienst. www.bvfs.at oder www.bvfs.at/eichen/
Für die regelmäßige Nacheichung von Waagen in öffentlichen Verkaufstellen bzw. in Eichpflichtigen Bereichen ist der Betreiber Selbständig verantwortlich. ( Bringschuld )
Werden bei Eichpolizeilichen Revisionen Waagen aufgenommen, bei welchen die Nacheichung überfällig ist, kann es zu Sperrung der Waage sowie zu Strafmaßnahmen kommen.